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Fahrschule 76 in Dormagen-Nievenheim

1. Check in und Termin vereinbaren

Zu Beginn lernen wir uns kennen und benennen Deine Ausbildungziele und planen Deinen Ausbildungsverlauf. Fülle das Check in-Formular aus und vereinbare einen Termin, dort besprechen wir alles weitere.

2. Passende/s Add On/s wählen

Im Beratungsgespräch hast Du die Möglichkeit, Deine Ausbildung selber zu gestalten. Wir passen uns dabei an Deine Bedürfnisse an.

3. Wir starten

Je nach gewählter Führerscheinklasse bekommst Du in einem Kompaktkurs an 5 bis 10 Tagen das nötige theoretische Wissen, welches Du für die Praxis brauchst. Das macht Spaß, spart Zeit und macht Dich sicher für die Straße. Danach setzen wir Dein erworbenes Wissen in die Praxis um.

Ausbildung in den folgenden Führerscheinklassen

Motorrad, PKW und LKW

Motorrad Klassen

AM, A1, A2, A

Fahrerschulung mit der Schlüsselzahl
B 196

A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.


A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.


AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

PKW Klassen

B, BE

Fahrerschulung mit der Schlüsselzahl
B 96 (Anhänger)
B 197 (Automatikregelung)

B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt


BE
Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.

LKW Klassen

C1 und C1E
C und CE


C

Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).



CE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.



C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


C1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.

Fahrschule 76

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Bürozeiten:
MIttwochs von 16:00 – 18:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr

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