1. AUSBILDUNG(1) Bestandteil der Ausbildung:Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.(2) Schriftlicher Ausbildungsvertrag: Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.(3) Rechtliche Grundlagen der Ausbildung: Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden …